Im Kindergarten werden 75 Kinder im Alter von 3-6 Jahren betreut. Sowohl im freien Spiel als auch in gezielten pädagogischen Angeboten wird den Kindern Zeit und Raum gebeten Ihre Fähigkeiten und Kompetenzen zu entfalten.
07:00 bis 08:00 Uhr:
Ankommen in gemeinsamer Frühgruppe
08:00 bis 08:30 Uhr:
Freispiel in der zugehörigen Gruppe
08:30 bis 09:00 Uhr:
Gemeinsames Frühstück
09:00 Uhr:
Morgenkreis
09:15 Uhr:
Verschiedene Projekte und Angebote
11:00 Uhr:
Mittagskreis
11:30 Uhr:
Gemeinsames Mittagessen
12:15 Uhr:
Zähneputzen
12:30-13:30 Uhr:
Mittagsruhe, für die Vorschulkinder Vorschule
14:00 Uhr:
Gemeinsame Brotzeit
14:30 Uhr:
Freispiel, Angebote
16:00 bis 17:00 Uhr:
Ausklang in gemeinsamer Spätgruppe
Wir vermitteln ein christliches Menschenbild, Werte und Tradition. Gleichwohl achten wir die Natur und die Umwelt. Wir stehen allen Familien gleich welcher Herkunft und Religion offen. Für uns ist Erziehung ein Prozess, den Erzieher und Kinder partnerschaftlich gestalten und an dem sie gleichwertig beteiligt sind.
Unser Kinderhaus ist ein Lebensraum in dem Kinder Erfahrungsfelder vorfinden, die Familien unterstützen und begleiten. Hier soll das Kind nicht nur Förderung und Bildung erfahren, sondern auch lernen sich selbst zu und seine wirklichen Interessen zu entdecken. Die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel werden sachgerecht und effizient eingesetzt. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit wird in unserem Kinderhaus beachtet.
Als Grundlage unserer Arbeit, dient der Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan.
Die Gebühren für die Kindertagesbetreuung sind abhängig von Buchungszeit und zusätzlichen Angeboten wie zum Beispiel Verpflegung. Die genauen Kosten entnehmen Sie bitte der Tabelle. Für Fragen zu Kosten und Gebühren stehen wir gerne zur Verfügung.
Geschwisterermäßigungen für Krippenkinder:
Für das 2. Kind ist der Beitrag eine Einkommensstufe niedriger.
Voraussetzung hierfür ist, dass für beide Kinder Kindergeld bezogen wird.
Die gleiche Voraussetzung gilt im Rahmen der Drittkindermäßigung:
Das 3. und jedes weitere Kind einer Familiengemeinschaft kann von den Beiträgen gänzlich freigestellt werden.
In allen Fällen der Geschwisterermäßigung muss ein Antrag gestellt werden. Dieser ist jedes Jahr neu zu stellen.
Diese Regelung gilt nur für in München wohnhafte Familien und kann nicht auf Gastkinder angewendet werden.
Bei einem Wegzug aus München fallen ab dem Umzugsmonat höhere Beiträge an, da dann die freiwillige Förderung durch die LHM entfällt.
Im Übrigen gelten die Regelungen der Landeshauptstadt München zur Erstattung von Elternentgelten im Rahmen der Münchner Förderformel.
Der Elternbeitrag wird für 12 Monate erhoben.
Essensgeld: 140,00 € pro Monat
Buchungszeitkategorie | > 4-5 Std. | > 5-6 Std. | > 6-7 Std. | > 7-8 Std. | > 8-9 Std. | > 9 Std. |
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Elternentgelt | 48 € | 58 € | 69 € | 79 € | 90 € | 100 € |
abzüglich Elternbeitragszuschussdes Freistaates Bayern | ||||||
Elternentgelt nach Abzugdes Elternbeitragszuschusses | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € | 0 € |
Buchungszeitkategorie | > 4-5 Std. | > 5-6 Std. | > 6-7 Std. | > 7-8 Std. | > 8-9 Std. | > 9 Std. |
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Gastkind | 117 € | 142 € | 167 € | 192 € | 217 € | 242 € |
Sie können sich bei uns gerne ganzjährig anmelden bzw. vormerken lassen. Nutzen Sie für Ihre Vormerkung bitte das Online-Anmeldungsportal der Stadt München.
Für Fragen und Anregungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.